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Kursdetails
02
Okt.
Vorsorgevollmacht
Stockfotos-MG - Fotolia.com
Im täglichen Leben wird immer öfter eine Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist, erforderlich. Um eine künftige Erwachsenenvertretung vorab selbst regeln zu können, hat der Gesetzgeber das Instrument der Vorsorgevollmacht geschaffen.
Damit eine Vorsorgevollmacht seitens der Behörden, Gerichte, Krankenhäuser, Versicherungen sowie Banken gegenüber Akzeptanz findet, sind gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Der Vortrag bietet Ihnen die Gelegenheit, sich aus erster Hand darüber zu informieren, welche Form eine Vorsorgevollmacht haben muss und was man bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht zu beachten hat.
Damit eine Vorsorgevollmacht seitens der Behörden, Gerichte, Krankenhäuser, Versicherungen sowie Banken gegenüber Akzeptanz findet, sind gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Der Vortrag bietet Ihnen die Gelegenheit, sich aus erster Hand darüber zu informieren, welche Form eine Vorsorgevollmacht haben muss und was man bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht zu beachten hat.
Datum und Uhrzeit | Mittwoch, 02.10.2024 19:00 Uhr |
Ort | Bürmoos, Mehrzweckhaus
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Veranstalter und Referent/in |
Salzburger Bildungswerk Bürmoos
Mag. Fabio Schwaighofer, Mag. Fabio Schwaighofer ist Notarsubstitut bei Mag. Robert Eckschlager, öffentlicher Notar in Oberndorf bei Salzburg
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Kosten | Eintritt frei |
Anmeldung | keine Anmeldung notwendig |